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Europäisches Antidiskriminierungsrecht in Deutschland
Europäisches Antidiskriminierungsrecht in Deutschland
Das AGG ist das zentrale Regelungswerk zur Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien. Wichtige Konzepte des europäischen Antidiskriminierungsrechts werden durch europarechtswidrige Lücken konterkariert.
Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person direkt wegen eines der genannten Merkmale benachteiligt wird. Der Katalog der Merkmale ist nicht zufällig gewählt – auch wenn sich durchaus darüber streiten lässt, ob er hinreichend ist Zur Auflösung der Fußnote[9] –, sondern beruht auf langjährigen Erfahrungen struktureller gesellschaftlicher Benachteiligung. Ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexuelle Orientierung sind Kategorien, denen Menschen grundsätzlich zugeordnet und anhand derer gesellschaftliche Ressourcen (Anerkennung, Chancen, Teilhabe, materielle Güter) verteilt werden. Zur Auflösung der Fußnote
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Europäisches Antidiskriminierungsrecht in Deutschland