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Europäisches Antidiskriminierungsrecht in Deutschland
Europäisches Antidiskriminierungsrecht in Deutschland
Das AGG ist das zentrale Regelungswerk zur Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien. Wichtige Konzepte des europäischen Antidiskriminierungsrechts werden durch europarechtswidrige Lücken konterkariert.
Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person direkt wegen eines der genannten Merkmale benachteiligt wird. Der Katalog der Merkmale ist nicht zufällig gewählt – auch wenn sich durchaus darüber streiten lässt, ob er hinreichend ist Zur Auflösung der Fußnote[9] –, sondern beruht auf langjährigen Erfahrungen struktureller gesellschaftlicher Benachteiligung. Ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexuelle Orientierung sind Kategorien, denen Menschen grundsätzlich zugeordnet und anhand derer gesellschaftliche Ressourcen (Anerkennung, Chancen, Teilhabe, materielle Güter) verteilt werden. Zur Auflösung der Fußnote
·bpb.de·
Europäisches Antidiskriminierungsrecht in Deutschland
Was versteht man unter Diskriminierung?
Was versteht man unter Diskriminierung?
Diskriminierung ist jede Form der ungerechtfertigten Benachteiligung oder Ungleichbehandlung von einzelnen Personen oder Gruppen aufgrund verschiedener wahrnehmbarer beziehungsweise nicht unmittelbar wahrnehmbarer Merkmale.
·wien.gv.at·
Was versteht man unter Diskriminierung?
Schutz vor Diskriminierung
Schutz vor Diskriminierung
Diskriminierung hat viele Gesichter und ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt Betroffene vor den verschiedenen Formen von Diskriminierung.
Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist jede ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund von „Rasse", ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung.
·integrationsbeauftragte.de·
Schutz vor Diskriminierung
Was ist Diskriminierung?
Was ist Diskriminierung?
Diskriminierung ist eine grobe Verletzung der Menschenrechte. Diskriminierte Menschen werden aufgrund individueller oder gruppenspezifischer Merkmale systematisch an der Ausübung ihrer Menschenrechte gehindert.
Liegt der Handlung also ein legitimes Ziel zugrunde, wie zum Beispiel der Schutz der Gesundheit oder der Öffentlichkeit – und ist die Handlung verhältnismässig, so fehlt ihr das diskriminierende Element. Dieser Aspekt ist jedoch der kontroverseste bei der Diskussion, ob eine Handlung einer Diskriminierung gleichkommt oder nicht.
·amnesty.ch·
Was ist Diskriminierung?