Verarbeitung von Schüler- oder Elterndaten auf privaten Datenverarbeitungseinrichtungen der Lehrkräfte | Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Rechtliche RahmenbedingungenMit der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen und statistische Erhebungen an Schulen in der Fassung vom 4. Februar 2009 hat das Hessische Kultusministerium eine modernisierte Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung in Schulen geschaffen.