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Dieser Aktionsplan wurde im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramts (BKA), des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA), des Bundesministeriums für Justiz (BMJ), des Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) unter Federführung des Bundesministeriums für Inneres (BMI) erstellt. Der Aktionsplan soll dem Ministerrat vorgestellt werden und in Folge dem Nationalrat vorgelegt werden.