
#dieWIRTSCHAFTSPRAXIS-VW.THINKTANK I STATUS.QUO Q2/2025
Vorschläge der EU-Kommission:
QUELLE: WK-TIROL NEWSLETTER 27.02.2025
Vereinfachung der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD):
• Fokussierung auf direkte Geschäftspartner: Unternehmen sind künftig verpflichtet, Sorgfaltsprüfungen in ihrer Lieferkette nur noch bei direkten Geschäftspartnern (Tier 1) durchzuführen. Eine Ausweitung auf vorgelagerte Stufen in ihrer Lieferkette ist nur noch bei konkreten Hinweisen auf Missstände nötig. • Entlastung für kleinere Unternehmen: Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden werden vor übermäßigen Anfragen nach Nachhaltigkeitsinformationen geschützt. Sie müssen nur noch grundlegende, an freiwilligen Standards orientierte Informationen ihren großen direkten Geschäftspartnern bereitstellen. • Die Überprüfung und Anpassung der Lieferkettenmaßnahmen ist nun alle fünf Jahre statt jährlich vorgesehen. • Das Inkrafttreten der Lieferkettenrichtlinie wurde auf Juli 2028 verschoben.
Anpassungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD): • Eingeschränkter Anwendungsbereich: Die CSRD gilt künftig nur für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme über 25 Millionen Euro. Dadurch fallen etwa 80% der zuvor betroffenen Unternehmen aus dem Geltungsbereich heraus. • Freiwillige Berichterstattung für kleinere Unternehmen: Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden können freiwillig nach den VSME-Standards berichten. • Taxonomie-Berichterstattung: Für Unternehmen mit einem Umsatz bis 450 Millionen Euro gilt nun die Freiwilligkeit bei den Taxonomie-Vorgaben.