Lücken der KI-Verordnung: Ampel will Verbot biometrischer Echtzeit-Überwachung – netzpolitik.org
So will die SPD im Bundestag biometrische Echtzeit-Identifizierung und Emotionserkennung verbieten
Die bekannteste Methode ist Gesichtserkennung, es gibt aber auch andere Methoden, beispielsweise die Gangart, die wir einmal als Skelettkontrolle bezeichnet haben
Bacherle findet, Systeme mit Echtzeitüberwachung sollten gar nicht erst installiert werden, auch nicht mit Richtervorbehalt.
Üppige Rechte gewährt die KI-Verordnung bei der biometrischen Überwachung von Menschen im Nachhinein („retrograd“), etwa mit Hilfe archivierter Kamerabilder. Aufnahmen von Menschen dürfen demnach biometrisch gescannt werden, sobald Ermittler*innen sie einer Straftat verdächtigen. Um sie erstmals zu identifizieren, braucht es nicht einmal eine richterliche Genehmigung.
warnt: „In der Wissenschaft ist höchst umstritten, ob sich von der Mimik Rückschlüsse auf Emotionen ziehen lassen
registrieren. Es gibt jedoch Ausnahmen, ausgerechnet für den sensiblen Bereich „Strafverfolgung, Migration, Asyl und Grenzkontrollmanagement
Auf den ersten Blick schafft die KI-Verordnung viel Transparenz, denn wer riskante KI-Systeme einsetzt, muss das in einer öffentlichen Datenbank
Die Digitalpolitikerin fordert – ähnlich wie SPD-Abgeordneter Mavi – ein nationales Transparenzregister für staatlich eingesetzte KI-Systeme