Alpha Real Estate
ÜBER UNS
Die Alpha Real Estate ist ein deutschlandweit tätiger Asset- und Investment Manager und eines der führenden Unternehmen in der Privatisierung von Wohnimmobilien. Das Unternehmen steht für höchste Professionalität, schlanke Prozesse und attraktive Investments.
Seit 2013 konzipiert und entwickelt das Mannheimer Investmenthaus mit seinem Full-Service-Konzept deutschlandweit erfolgreich Anlageimmobilien für Privatanleger, Mieter und Eigennutzer sowie institutionelle Investoren. Das Leistungsspektrum der Alpha Real Estate deckt dabei den kompletten Wertschöpfungsprozess rund um die Immobilie ab, vom An- und Verkauf bis zum aktiven und wertsteigernden Asset- und Property Management.
Was wir für Sie erreichen? Renditestarke Investitionen in die Zukunft. Worauf wir dabei Wert legen? Qualität, Integrität, eine vertrauensvolle und stabile Basis und die Bedürfnisse unserer Kunden, die immer im Mittelpunkt stehen. Welche Stärken Sie von uns erwarten dürfen? An- und Verkauf von Wohnungsbeständen und -portfolios, nachhaltiges Asset- und Property Management, passgenaue professionelle Immobilieninvestment-Beratung, ein erstklassiges Produkt sowie Zuverlässigkeit und Kompetenz, Erfahrung und Expertise.
"Beiderseitige Erfüllung des Mietvertrags
Der Insolvenzverwalter muss das Mietverhältnis gegenüber dem Mieter erfüllen; der Mieter hat die Miete einschließlich aller Nebenkosten an den Insolvenzverwalter zu bezahlen. Sonderkündigungsrechte bestehen nicht.
Die Ansprüche des Mieters aus dem Mietverhältnis sind Masseverbindlichkeiten. Eine Ausnahme gilt hinsichtlich der "Ansprüche für die Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens"; diese Ansprüche kann der Mieter nur als Insolvenzgläubiger geltend machen.
Der BGH hat für den Anspruch auf Mängelbeseitigung für Mängel, die bereits vor Eröffnung bestanden haben, Folgendes entschieden: Es kommt darauf an, ob die Leistung auch nach der Insolvenzeröffnung geschuldet wird. Dies ist für Mängelbeseitigungsansprüche zu bejahen. Es handelt sich um einen Erfüllungsanspruch, der als Gegenleistung für die Mietzahlungen geschuldet wird."