Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt in Deutschland die Barrierefreiheitsanforderungen für einige Produkte und Dienstleistungen fest. Mit dem Gesetz werden zum ersten Mal private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit verpflichtet, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Dazu gehören beispielsweise Produkte wie Smartphones und Smart-TV, Bank- und Fahrkartenautomaten, E-Book-Lesegeräte sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, Bankdienstleistungen und andere Dienstleistungen. Das Gesetz tritt vollständig ab 28. Juni 2025 in Kraft. Nachfolgend haben wir häufige Fragen und Antworten rund um das BFSG für Sie zusammengestellt. Die FAQ spiegeln den aktuellen Wissensstand der Bundesfachstelle Barrierefreiheit wider und werden künftig regelmäßig aktualisiert und erweitert (Stand: Oktober 2023).
Die Europäische Norm (EN) 301 549 ist die wichtigste Sammlung von einschlägigen Barrierefreiheitsanforderungen an die Informationstechnik (Web, Software, Hardware, mobile Anwendungen und Dokumente) der öffentlichen Stellen. Ihre Kriterien spezifizieren die Bedeutung von Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 „über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“.
Barrierefreiheitserklärungen von Märchenonkeln und Märchenprinzessinnen und Positivbeispiele
Es gibt einige Websites, die ein Siegel zur Barrierefreiheit aufweisen. Und seit einigen Jahren gibt es für alle Webangebote aus dem Öffentlichen Dienst (und zwar für allen Webangebote aller staatlichen und kommunalen Stellen aus ganz Europa!) sogar die Pflicht, eine Barrierefreiheitserklärung vorzuweisen. Mit einem Siegel und einer Barrierefreiheitserklärung soll aufgezeigt…
The Web Accessibility Directive requires Member States to report on the results of their monitoring activities every three years. The Member States have published the reports from the first monitoring period on their national websites [see links below].
Mit der seit Ende 2018 für neue Internetauftritte und mobile Webanwendungen (Apps) gültigen EU-Richtlinie 2102 ist eine wichtige Zeitenwende eingetreten, auf die vielleicht viele Experten gewartet haben, die aber eine stark unterschätze Tragweite haben wird. Anders als die DSGVO ist die EU-Richtlinie 2102 allerdings bei vielen Verantwortlichen noch nicht angekommen. Das konnte ich kürzlich bei einem Vortrag wieder feststellen. Konkret geht es darum, dass die EU-Richtlinie 2102 die WCAG-Richtlinien referenzieren, um einen Richtlinien-Wildwuchs innerhalb der EU entgegen zu wirken. Denn bis En...