„Stimmt das noch, Herr Anwalt?“ – Müssen bloggende Anwälte ihre Artikel aktuell halten? - Anwaltspraxis Magazin
Soeben vor Gericht obsiegt, klappt der Rechtsbeistand flott seinen Laptop auf. Der Urteilsverkündung folgt die Erfolgsverkündung. Ein knackiger Text, garniert mit ein paar Krönchen- und Pokal-Emojis - schon steckt das Urteil kommentiert im eigenen Anwaltsblog. Oder in den Social-Media-Kanälen der Kanzlei. Darf der Text dort stehenbleiben, wenn die Entscheidung später aufgehoben wird? Darf er, meint das OLG Frankfurt/Main (Urt. v. 19.01.2023, Az. 16 U 255/21). Allerdings muss der Anwalt seinen Blogartikel entsprechend ergänzen.