Schülerschreibtisch
Der Schülerschreibtisch- (K)ein Problem für #IchBinArmutsbetroffen|eDas Kind braucht einen Arbeitsplatz. Der Schülerschreibtisch ist eine Erstausstattung der Wohnung nach §24 Abs3 Nr1 SGB II und wird daher vom #Jobcenter übernommen.1/8— Sozi Simon (@sozi_simon) January 10, 2023