Coronapandemie: Aktuelle Anpassungen im Infektionsschutzgesetz gefährden den Fortbestand wichtiger Betreuungsangebote
Seit der Ende 2021 umgesetzten erneuten Anpassung des Infektionsschutzgesetzes stehen viele Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vor einem Problem: In Ermangelung der Durchsetzungsfähigkeit einer allgemeinen Impfpflicht soll Verantwortung nun delegiert und Einrichtungen dazu verpflichtet werden, die Impfpflicht unter ihren Mitarbeitenden selbst umzusetzen, stellte der Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) fest.