
Ich Themen
Wohngeld beantragen im Zollernalbkreis Das Wohngeld ist eine staatliche Leistung zur Unterstützung von Haushalten mit geringem Einkommen bei den Wohnkosten. Im Zollernalbkreis ist die zuständige Wohngeldbehörde je nach Wohnort entweder die Stadtverwaltung oder das Landratsamt. Voraussetzungen Um Wohngeld zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Sie verfügen nicht über ausreichendes Einkommen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen Sie mieten Ihren Wohnraum (Mietzuschuss) oder sind Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum (Lastenzuschuss) Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete/Belastung Antragstellung Der Wohngeldantrag kann schriftlich mit dem entsprechenden Papierformular gestellt werden, das bei der zuständigen Stelle erhältlich ist. Für Mieter gibt es zusätzlich die Möglichkeit eines Online-Antrags auf Mietzuschuss über das Serviceportal Baden-Württemberg. Folgende Unterlagen sind für den Antrag erforderlich: Sämtliche Einkommensnachweise (z.B. Lohnabrechnungen, Rentenbescheide) Bei selbstgenutztem Wohneigentum Unterlagen zur Belastung (z.B. Darlehensnachweise) Bewilligung und Auszahlung Die Entscheidung über den Antrag erfolgt schriftlich in Form eines Bescheids. Bei Bewilligung wird das Wohngeld einmal monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen. Die Bewilligung erfolgt in der Regel für 12 Monate. Wollen Sie Wohngeld danach weiterbeziehen, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Wohngeldbehörde.