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Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Am 22. Juli 2021 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen - (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG ) - im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seine Anforderungen gelten grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden.
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Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
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Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Am 22. Juli 2021 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen - (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG ) - im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seine Anforderungen gelten grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden.
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Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Homepage - Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Homepage - Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
Welche Produkte und Dienstleistungen fallen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)? Welche Unternehmen sind betroffen? Zu diesen und vielen mehr Fragen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Antworten verfasst. Diese Leitlinien sollen als Wegweiser durch das BFSG dienen.
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Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Homepage - Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
Portal Barrierefreiheit - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Portal Barrierefreiheit - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde im Juli 2021 der European Accessibility Act (EAA) ins nationale Recht überführt. Das Gesetz definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden. Dies umfasst u. a. den gesamten Online-Handel, Hardware, Software, aber auch überregionalen Personenverkehr oder Bankdienstleistungen.
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Portal Barrierefreiheit - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Accessible Components from Design to Development — Online Workshops
Accessible Components from Design to Development — Online Workshops
Digital accessibility is the practice of making products — such as websites and apps — accessible to everyone, including those with disabilities. But accessibility is often an afterthought at the end of a project when a user submits a bug or when legal issues arise — if it is thought of at all. In …
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Accessible Components from Design to Development — Online Workshops
Grenzwert von dreimaligem Blitzen oder weniger – Erfolgskriterium 2.3.1 der WCAG 2.1 – [barrierefreies-webdesign.de]
Grenzwert von dreimaligem Blitzen oder weniger – Erfolgskriterium 2.3.1 der WCAG 2.1 – [barrierefreies-webdesign.de]
Hinweise zum Erfolgskriterium 2.3.1 Grenzwert von dreimaligem Blitzen oder weniger aus den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
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Grenzwert von dreimaligem Blitzen oder weniger – Erfolgskriterium 2.3.1 der WCAG 2.1 – [barrierefreies-webdesign.de]
Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1
Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1
Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 decken einen großen Bereich von Empfehlungen ab, um Webinhalte barrierefreier zu machen. Wenn Sie diesen Richtlinien folgen, dann werden Inhalte für eine größere Gruppe von Menschen mit Behinderungen barrierefreier sein. Dies beinhaltet Vorkehrungen für Blindheit und Sehbehinderung, Gehörlosigkeit und nachlassendes Hörvermögen, eingeschränkte Bewegungsfähigkeit, Sprachbehinderungen, Photosensibilität und Kombinationen aus diesen Behinderungen sowie einige Vorkehrungen für Lernbehinderungen und kognitive Einschränkungen; es werden jedoch nicht alle Benutzeranforderungen für Menschen mit diesen Behinderungen abgedeckt. Diese Richtlinien beziehen sich auf die Barrierefreiheit von Webinhalten auf Desktops, Laptops, Tablets und mobilen Geräten. Darüber hinaus wird das Befolgen dieser Richtlinien Webinhalte in vielen Fällen für Nutzer im Allgemeinen benutzbarer machen.
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Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1
DiGAV - Einzelnorm - Anlage 2
DiGAV - Einzelnorm - Anlage 2
Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung - DiGAV) Anlage 2 Fragebogen gemäß den §§ 5 und 6
Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit
Ja, die Usability Styleguides der jeweiligen Plattform für mobile Anwendungen sind vollständig umgesetzt, oder es wurden alternative Lösungen umgesetzt, für die im Rahmen von Nutzertests eine besonders hohe Nutzerfreundlichkeit nachgewiesen werden konnte.
Ja, die leichte und intuitive Nutzbarkeit der digitalen Gesundheitsanwendung wurde im Rahmen von Tests mit die Zielgruppe repräsentierenden Fokusgruppen bestätigt.
Ja, die digitale Gesundheitsanwendung bietet Bedienhilfen für Menschen mit Einschränkungen oder unterstützt die durch die Plattform angebotenen Bedienhilfen.
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DiGAV - Einzelnorm - Anlage 2
DiGAV
DiGAV
Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
(2) Digitale Gesundheitsanwendungen sind so zu gestalten, dass sie robust gegen Störungen und Fehlbedienungen sind.
(5) Digitale Gesundheitsanwendungen sind so zu gestalten, dass die Versicherten diese leicht und intuitiv bedienen können. Digitale Gesundheitsanwendungen müssen während der Dauer der Führung der digitalen Gesundheitsanwendung im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen, mindestens aber für den Zeitraum der Verwendung der digitalen Gesundheitsanwendung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nach § 33a Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, Maßnahmen zur Unterstützung der Versicherten vorsehen.
(6) Digitale Gesundheitsanwendungen setzen die Anforderungen an die Barrierefreiheit nach Maßgabe der Anlage 2 um.
(10) Das Nähere zu den Anforderungen nach den vorstehenden Absätzen bestimmt sich nach Anlage 2. Erweisen sich die Vorgaben der Anlage 2 im Hinblick auf die Eigenschaften der digitalen Gesundheitsanwendung als ungeeignet, kann die digitale Gesundheitsanwendung im Einzelfall von den Vorgaben der Anlage abweichen, wenn die Anforderung durch eine abweichende Umsetzung gleichermaßen erreicht wird. In seinem Antrag legt der Hersteller die Abweichung von den Vorgaben der Anlage 2 dar und begründet diese.
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DiGAV
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Am 22. Juli 2021 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen - (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG ) - im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seine Anforderungen gelten grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden.
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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Der „European Accessibility Act“
Der „European Accessibility Act“
Am 28. Juni 2019 trat die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, der sogenannte „European Accessibility Act (EAA)“, in Kraft. Die Richtlinie wurde in Deutschland im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie durch den zweiten Medienänderungsstaatsvertrag umgesetzt.
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Der „European Accessibility Act“