BITV 2.1 oder BITV 3.0 aber nicht BITV 2.0
Leitfaden zur Barrierefreiheit von Webseiten
Diese Ausführungen gelten generell für Websites, gehen an einigen Stellen aber auf Besonderheiten der Buchbranche ein. Sie bilden eine Auswahl der in WCAG 2.1 („Web Content Accessibility Guidelines“, https://www.w3.org/TR/WCAG21/) aufgeführten Vorgaben für barrierefreie Websites.
Überblick über Barrierefreiheit für Webseiten – BITV, WCAG & Co.
Eine Webseite sollte für jeden Besuchenden möglichst zugänglich sein. Wir führen in die grundlegenden Begriffe ein, stellen WAI, WCAG und BITV vor und zeigen Wege, Barrierefreiheit zu prüfen.
EU-Richtlinie: Ist Barrierefreiheit für eure Website Pflicht?
Digitale Barrierefreiheit ist bereits seit 2018 für bestimmte Websites Pflicht – die Regelungen werden schrittweise ausgeweitet. Die EU positioniert sich