Designing Safer Web Animation For Motion Sensitivity
For millions of people with vertigo and inner ear problems, large-scale web animations can trigger nausea, migraines, and dizziness. To make websites accessible for everyone, we don’t need to elimi…
Am 22. Juli 2021 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen - (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG ) - im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seine Anforderungen gelten grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden.
Am 22. Juli 2021 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen - (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG ) - im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seine Anforderungen gelten grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden.
Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Homepage - Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
Welche Produkte und Dienstleistungen fallen unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)? Welche Unternehmen sind betroffen? Zu diesen und vielen mehr Fragen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Antworten verfasst. Diese Leitlinien sollen als Wegweiser durch das BFSG dienen.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG)
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde im Juli 2021 der European Accessibility Act (EAA) ins nationale Recht überführt. Das Gesetz definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden. Dies umfasst u. a. den gesamten Online-Handel, Hardware, Software, aber auch überregionalen Personenverkehr oder Bankdienstleistungen.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Unternehmen mit Web-Angeboten müssen handeln - computerwoche.de
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) soll Unternehmen dazu verpflichten, ihre Online-Angebote barrierefrei anzubieten. Was genau das bedeutet, lesen Sie hier.
Accessible Components from Design to Development — Online Workshops
Digital accessibility is the practice of making products — such as websites and apps — accessible to everyone, including those with disabilities. But accessibility is often an afterthought at the end of a project when a user submits a bug or when legal issues arise — if it is thought of at all. In …
Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1
Die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 decken einen großen Bereich von Empfehlungen ab, um Webinhalte barrierefreier zu machen. Wenn Sie diesen Richtlinien folgen, dann werden Inhalte für eine größere Gruppe von Menschen mit Behinderungen barrierefreier sein. Dies beinhaltet Vorkehrungen für Blindheit und Sehbehinderung, Gehörlosigkeit und nachlassendes Hörvermögen, eingeschränkte Bewegungsfähigkeit, Sprachbehinderungen, Photosensibilität und Kombinationen aus diesen Behinderungen sowie einige Vorkehrungen für Lernbehinderungen und kognitive Einschränkungen; es werden jedoch nicht alle Benutzeranforderungen für Menschen mit diesen Behinderungen abgedeckt. Diese Richtlinien beziehen sich auf die Barrierefreiheit von Webinhalten auf Desktops, Laptops, Tablets und mobilen Geräten. Darüber hinaus wird das Befolgen dieser Richtlinien Webinhalte in vielen Fällen für Nutzer im Allgemeinen benutzbarer machen.
Interaktion und Animation, aber barrierefrei | barrierefreies.design
Starke Animationen können gefährlich sein. Neben neuen Webtechnologien für animierte Inhalte kommen auch Möglichkeiten, diese barrierefrei aufzubereiten.
Web Accessibility Specialist (WAS) - Spezialist für Web-Barrierefreiheit
Das IAAP-Zertifikat Web Accessibility Specialist (WAS) (englischsprachige Website zu WAS) bescheinigt eine tiefgehende technische Expertise in relevanten Themen zur Barrierefreiheit im Web.
Die Project Alliance GmbH ist spezialisiert auf Dienstleistungen in den Bereichen der Barrierefreiheit, Software-Ergonomie und IT-Umgebung. Beratung, Schulung und Gutachten im Bereich der Barrierefreiheit in der IT.
Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung - DiGAV)
Anlage 2 Fragebogen gemäß den §§ 5 und 6
Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit
Ja, die Usability Styleguides der jeweiligen Plattform für mobile Anwendungen sind vollständig umgesetzt, oder es wurden alternative Lösungen umgesetzt, für die im Rahmen von Nutzertests eine besonders hohe Nutzerfreundlichkeit nachgewiesen werden konnte.
Ja, die leichte und intuitive Nutzbarkeit der digitalen Gesundheitsanwendung wurde im Rahmen von Tests mit die Zielgruppe repräsentierenden Fokusgruppen bestätigt.
Ja, die digitale Gesundheitsanwendung bietet Bedienhilfen für Menschen mit Einschränkungen oder unterstützt die durch die Plattform angebotenen Bedienhilfen.
Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
(2) Digitale Gesundheitsanwendungen sind so zu gestalten, dass sie robust gegen Störungen und Fehlbedienungen sind.
(5) Digitale Gesundheitsanwendungen sind so zu gestalten, dass die Versicherten diese leicht und intuitiv bedienen können. Digitale Gesundheitsanwendungen müssen während der Dauer der Führung der digitalen Gesundheitsanwendung im Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen, mindestens aber für den Zeitraum der Verwendung der digitalen Gesundheitsanwendung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nach § 33a Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, Maßnahmen zur Unterstützung der Versicherten vorsehen.
(6) Digitale Gesundheitsanwendungen setzen die Anforderungen an die Barrierefreiheit nach Maßgabe der Anlage 2 um.
(10) Das Nähere zu den Anforderungen nach den vorstehenden Absätzen bestimmt sich nach Anlage 2. Erweisen sich die Vorgaben der Anlage 2 im Hinblick auf die Eigenschaften der digitalen Gesundheitsanwendung als ungeeignet, kann die digitale Gesundheitsanwendung im Einzelfall von den Vorgaben der Anlage abweichen, wenn die Anforderung durch eine abweichende Umsetzung gleichermaßen erreicht wird. In seinem Antrag legt der Hersteller die Abweichung von den Vorgaben der Anlage 2 dar und begründet diese.
Am 22. Juli 2021 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen - (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG ) - im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seine Anforderungen gelten grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden.