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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Am 22. Juli 2021 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen - (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG ) - im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seine Anforderungen gelten grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden.
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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Der „European Accessibility Act“
Der „European Accessibility Act“
Am 28. Juni 2019 trat die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, der sogenannte „European Accessibility Act (EAA)“, in Kraft. Die Richtlinie wurde in Deutschland im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie durch den zweiten Medienänderungsstaatsvertrag umgesetzt.
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Der „European Accessibility Act“
Leitfaden zur Barrierefreiheit von Webseiten
Leitfaden zur Barrierefreiheit von Webseiten
Diese Ausführungen gelten generell für Websites, gehen an einigen Stellen aber auf Besonderheiten der Buchbranche ein. Sie bilden eine Auswahl der in WCAG 2.1 („Web Content Accessibility Guidelines“, https://www.w3.org/TR/WCAG21/) aufgeführten Vorgaben für barrierefreie Websites.
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Leitfaden zur Barrierefreiheit von Webseiten