Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG)
Am 28. Juni 2019 trat die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, der sogenannte „European Accessibility Act (EAA)“, in Kraft. Die Richtlinie wurde in Deutschland im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie durch den zweiten Medienänderungsstaatsvertrag umgesetzt.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites ab 2025 | VERDURE
Ab Mitte 2025 müssen Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, barrierefrei sein. Was das bedeutet und welche Folgen das hat?
Diese “Four Principles of Accessibility” oder “Vier Prinzipien der Barrierefreiheit” stellen die Grundlage der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die seit 2018 in Fassung 2.1 als Goldstandard für barrierefreie Websites gelten.
Barrierefreiheit in Deutschland: Faktencheck I EnableMe
Ein Bestandteil, um dieses Thema in Deutschland voranzutreiben, ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), neben Auszügen aus den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.0) fokussiert sich die Verordnung vor allem auf Gebärdensprache und Leichte Sprache.
Diese Ausführungen gelten generell für Websites, gehen an einigen Stellen aber auf Besonderheiten der Buchbranche ein. Sie bilden eine Auswahl der in WCAG 2.1 („Web Content Accessibility Guidelines“, https://www.w3.org/TR/WCAG21/) aufgeführten Vorgaben für barrierefreie Websites.
EU-Richtlinie: Ist Barrierefreiheit für eure Website Pflicht?
Digitale Barrierefreiheit ist bereits seit 2018 für bestimmte Websites Pflicht – die Regelungen werden schrittweise ausgeweitet. Die EU positioniert sich
»Im Bereich der Software-Ergonomie existieren formale Richtlinien für die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, für die Darstellung von Informationen am Monitor sowie deren Manipulation durch Eingabegeräte. Diese Richtlinien sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie in der Norm EN ISO 9241 festgehalten und sollten daher bei der Erstellung von Anwendungssoftware berücksichtigt werden.«