Bei ADHS (früher ADHS und ADS) kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden, insbesondere wenn zusätzliche Beeinträchtigungen vorliegen, z.B. Teilleistungsschwächen. Wird ein GdB anerkannt, können bestimmte Hilfen und Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden.